Täterabwehr
Alle zur Zeit auf dem Markt befindlichen Einbruchmeldeanlagen können (und sollen) nur Eines: ‘einen Einbruch melden’
Dies hat aber zur Folge das Täter schon eingedrungen sind, sich bedienen können und wenn Sie schnell genug sind, mit der Beute verschwinden bevor die Interventionskräfte (Wachdienst, Polizei) vor Ort sind.
Gegen diese ‘Blitz-Einbrüche’ können wir Ihnen zur Zeit zwei unterschiedliche Abwehr-Konzepte anbieten :
Schutznebel-Kanone
Eine bewährte Technik die seit Jahren mit Erfolg, insbesondere bei Juwelieren, Elektrofachmärkten, Tabakgeschäften und Tankstellen (-Shop’s) eingesetzt wird.
Dabei wird bei einer Alarmauslösung gleichzeitig die Nebelkanone ausgelöst und der Raum in wenigen Sekunden mit einem undurchsichtigen Nebel gefüllt:
Täter flüchten oder verlieren im Nebel (Sichtweite < 15cm) die Orientierung und werden verhaftet.
Dabei gibt es bei den Nebelkanonen unterschiedliche Leistungsklassen, bis zu 1.500m³ in 60 Sekunden, dabei ist der Nebel ungiftig und völlig unschädlich für Personen, Tiere, Lebensmittel und technische Geräte aller Art. Wir haben große Erfahrung im Einsatz dieser Technik, da wir für den Hersteller in Deutschland und Österreich und für dessen Monteure jahrelang die Schulungen durchführten und eine Hot-Line betrieben.
CS-Gas zur Täterabwehr
Eine Stufe härter ist der Einsatz von CS-Gas gegen Einbrecher.
In einigen europäischen Ländern seit Jahren üblich und dort rechtlich ohne Bedenken einsetzbar.
In Deutschland -leider- rechtlich bedenklich aber laut entsprechenden Gutachten des deutschen Herstellers durchaus zulässig.
Das Reizgas-System ist zum verdeckten Einbau in Zwischendecken und Schränken konzipiert, mit Warnansage, und separatem Bewegungsmelder.
Das Gerät enthält eine für Räume bis 300 m³ wirksame Reizgasmenge.
Mit dem aktiven Reizgasabwehrsystem werden Einbrecher durch die akustische Warnansage meist schon sofort vertrieben, oder sie werden durch das Reizgas weitgehend handlungsunfähig gemacht und in die Flucht geschlagen.
Das im Raum verbleibende Gas hindert den Einbrecher für 1/2 bis 1 Stunde am erneuten Zutritt.
Das Gas neutralisiert sich je nach Lüftung des Raumes, nach ca. 30 - 45 Minuten selbständig.
Der verwendete Reizstoff ist in Deutschland durch das Bundeskriminalamt zur Personenabwehr zugelassen.
Wichtig zu Wissen ...
Der Besitz und der Betrieb eines Reizgasschutzsystems ist in der Bundesrepublik Deutschland zulässig und nicht erlaubnispflichtig weil:
- das System gemäß uns vorliegender, schriftlicher Bestätigung des Bundeskriminalamtes es nicht unter das Waffengesetz fällt,
- der Reizstoff ist in seiner konfektionierten abgepackten Form vom Bundeskriminalamt (BKA) bzw. der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) gemäß Waffengesetz geprüft und zur Personenabwehr zugelassen ist,
- die Abwehr des Täters, der das Eigentum unmittelbar bedroht, erfolgt in verhältnismäßig abgestufter Form,
da die Gesundheit des Täters das höhere Rechtsgut ist, wird ihre Gefährdung nachweislich ausgeschlossen, durch:
- an dem außen am Objekt angebrachten Warnaufklebern, damit wird vor einem Eindringen und vor der Abwehr ausdrücklich gewarnt,
- beim Eindringen ins gesicherte Objekt warnt die akustische Warnansage davor, dass zur Abwehr Reizgas eingesetzt werden wird,danach, bei einem Eindringen in den reizgasgesicherten Bereich wird ein erster warnender Reizgasschub freigesetzt,
- bei uneinsichtigem weiterem Eindringen wird die gesamte Reizgasmenge freigesetzt, der Täter entscheidet im gesamten Tatverlauf selbst über die gegen Ihn gerichteten Abwehrmaßnahmen; er kann sein Vorhaben jederzeit abbrechen,
- da der Täter sich jederzeit der Abwehrvorbereitung und der Abwehr selbst durch Tataufgabe entziehen kann, handelt er in "eigenverantwortlicher Selbstgefährdung".
Bei ernsthaftem Interesse stellen wir gerne weitere Informationen zur Verfügung und Fragen Sie nach Ihrem individuellen Angebot und rufen Sie einfach an ...